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Vielfalt macht uns stark. Je vielfältiger der FrauenRat NRW, desto kraftvoller unsere Stimme für Gleichstellung, Gerechtigkeit und Teilhabe.

Werden Sie Teil eines engagierten Netzwerks, das sich sichtbar und wirksam für Interessen von Frauen in Nordrhein-Westfalen einsetzt. Bringen Sie Ihre Perspektiven ein, vernetzen Sie sich und gestalten Sie gesellschaftliche Veränderungen aktiv mit.

Möchten Sie gemeinsam mit uns die Interessen von Frauen in unserem Bundesland stärken? Dann freuen wir uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im FrauenRat NRW.

Welche Voraussetzungen dafür gelten und was eine Mitgliedschaft beinhaltet, haben wir im Folgenden übersichtlich für Sie zusammengestellt.  

 

Wer kann Mitglied werden?

  • Frauenverbände oder Frauengruppen gemischter Verbände können Mitglied unter Anerkennung der Satzung werden (§ 5 Abs. 1).

  • Bei Frauengruppen gemischter Verbände muss die Satzung des jeweiligen Verbandes eine selbstständige Willensbildung und eigene Interessenvertretung der Frauen sicherstellen (§ 5 Abs. 2).

 

Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme?

Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind nach unserer Satzung (§ 5 Abs. 6):

  • Tätigkeit auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland insbesondere Artikel 3.2. (Männer und Frauen sind gleichberechtigt).

  • Der Nachweis spezifischer Frauenarbeit durch Vorlage der Satzung.

  • Eine Tätigkeit auf Landesebene. Falls mehrere Gruppierungen des Verbandes auf Landesebene tätig sind, können nur zwei Gruppierungen Mitglied im FrauenRat NRW werden.

 

Wie ist das Verfahren zur Aufnahme in den FrauenRat NRW?

  • Die Aufnahme muss durch den Verband oder der Frauengruppe eines gemischten Verbandes schriftlich beim Vorstand beantragt werden (§ 5 Abs. 5).

  • Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung auf Empfehlung des Vorstandes (§ 5 Abs. 7).

  • Die Aufnahme wird wirksam zum 1. des auf den Aufnahmebeschluss der Mitgliederversammlung folgenden Monats (§ 5 Abs. 8).

 

Wissenswertes im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft:

  • Die Mitgliedsverbände des FrauenRat NRW entsenden je eine stimmberechtigte Delegierte in die Mitgliederversammlung. Falls ein Verband nur eine Gruppierung auf Landesebene hat, kann er zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden. Er kann auf ein Delegiertenmandat verzichten. (§ 9 Abs. 1).

  • Der Jahresbeitrag für eine Delegierte beträgt 75,00 EUR. Der Mitgliedsbeitrag für Verbände, die zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden können, beträgt 150,00 EUR. Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Quartal eines Kalenderjahres an den FrauenRat NRW zu entrichten.

  • Bei Mitgliedsverbänden deren Aufnahme im laufenden Jahr erfolgt, ist ein anteiliger Mitgliedsbeitrag des Jahresbeitrages abzuführen.

 

Ihr Verband erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme im FrauenRat NRW und möchte Mitglied werden? Nehme Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

Sie finden sich in der obigen Beschreibung nicht wieder? Auch Fördermitgliedschaften sind herzlich willkommen! Sprechen Sie uns gerne an.