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Wir freuen uns sehr, dass der FrauenRat NRW als Sachverständige zur Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes in Nordrhein-Westfalen – Einführung einer paritätischen Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern“ am 11. März 2021, 11.00 Uhr, im Landtag Nordrhein-Westfalen eingeladen worden ist. Die Anhörung war ursprünglich für den 26. März 2020 datiert.

Der FrauenRat NRW hat hierzu im März 2020 eine Stellungnahme abgegeben. Vor dem Hintergrund der spezifischen Urteile aus Thüringen und Brandenburg ist eine Nachjustierung der bereits eingereichten Stellungnahme für sinnvoll erachten worden.

Beide Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier zu Ihrer Information zur Verfügung:

PDF Version der Stellungnahme zur Anhörung am 26.03.2020

PDF Version der ergänzenden Stellungnahme zur Anhörung am 11.03.2021