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Gemeinsamkeiten entdecken - Kommunikation pflegen
Informationen publizieren - Konzepte erstellen
Vernetzungen knüpfen - Sich einmischen
Einfluss nehmen - Zukunft mitgestalten
5. Dezember, Internationaler Tag des Ehrenamts
Einheitliche elektronische Erfassungssysteme zum Nachweis ehrenamtlich geleisteter Zeit fehlen oft. Diese würden vorhandene, teilweise unübersichtliche Nachweise ergänzen und damit das geleistete Engagement bündeln und aufwerten. Das Ziel einer solchen Zeiterfassung ist es, für die ehrenamtlich Tätigen selbst, aber auch für andere, die Prozesse in der ehrenamtlichen Arbeit besser nachvollziehbar zu machen und die erbrachte Arbeitsleistung einschätzen zu können.
Ein Erfassungssystem zum Nachweis ehrenamtlich geleisteter Arbeitsstunden muss
Die Auflistung des Engagements muss in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden und für alle Zwecke direkt verwendbar sein, die den Nachweis von bürgerschaftlichem Engagement erfordern.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte steht heute schon ein gutes datengeschütztes Erfassungssystem zur Verfügung. Dieses zum Nachweis ehrenamtlich geleisteter Zeit mit zu nutzen, hat zudem den Vorteil, dass ein bereits vorhandenes, gut entwickeltes Tool zeitnah eingesetzt werden kann.
Die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) fand in diesem Jahr vom 08. – 10. November 2019 in Wiesbaden statt. Die KLFR ist der Zusammenschluss der Landesfrauenräte aller Bundesländer in Deutschland und vertritt die Interessen von circa 14 Millionen Frauen in Deutschland. Die KLFR 2019 wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Nach dem Empfang in der Hessischen Staatskanzlei am Freitagabend durch den Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, vertreten durch den Staatsminister Kai Klose MdL, fand am Samstag, der Fachtag im Rathaus zum Thema „Frauenbewegung 4. 0- was steht an?“ statt. Nach der Begrüßung durch Herrn Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und einem Impulsvortrag der Hessischen Ministerin für Digitale Strategien und Entwicklung Prof. Dr. Sinemus, mit anschließender Aussprache zum Thema, wurden im Diskurs mit verschiedenen Referentinnen und dem Publikum aktuelle und zukünftige frauenpolitische Themen unter den verschiedenen Gesichtspunkten, insbesondere im Zuge der Digitalisierung, besprochen und Handlungsoptionen ausgelotet.
Den Abschluss der Konferenz bildete am Sonntagvormittag das gemeinsame Gespräch und der Austausch mit Mona Küppers, Vorsitzende vom Deutschen Frauenrat. Die flächendeckende Einführung eines Paritätsgesetz, um den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt waren hierbei ebenso Thema wie auch die stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit bei gemeinsamen Forderungen und Anliegen.
Konkrete gemeinsame Forderungen und Anliegen der KLFR 2019 an die Politik und die sie beeinflussenden Verbände sind u.a.:
Zusätzlich hierzu wurde eine Empfehlung und Resolution, die sich an alle Parlamentarier*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen richtet, sich gegen antifeministische Diskriminierung und rechtspopulistische Anfeindungen klar zu positionieren und Frauenrechte und Demokratie zu verteidigen. Denn dort, wo Frauenrechte fehlen, werden auch Demokratisierungsprozesse ausgebremst. Von daher fordert die KLFR: „Aktiv für Frauenrechte und Demokratie“ in ihrer Resolution.
Resolution der Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) vom 10. November 2019 in Wiesbaden
Die Konferenz der Landesfrauenräte und ihre Mitgliedsverbände fordert alle Parlamentarier*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dazu auf, gegen antifeministische Diskriminierungen und rechtspopulistische Anfeindungen klar Position zu beziehen und damit Frauenrechte und die Demokratie zu verteidigen.
Antifeminismus und Rechtspopulismus bedrohen hart erkämpfte Frauenrechte. Angriffe von rechts gegen Politiker*innen, verbale Gewalt gegen Frauen* in den sozialen Medien und die Verbreitung rechter Frauenbilder bedrohen die individuelle Freiheit und die Demokratie.
Die Landesfrauenräte und ihre Mitgliedsverbände engagieren sich gegen Hassreden, ein veraltetes Familienbild und überholte tradierte Geschlechterstereotype. Die Landesfrauenräte und ihre Mitgliedsverbände stehen für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und für vielfältige Lebensentwürfe. Die Landesfrauenräte und ihre Mitgliedsverbände stehen für den im Grundgesetz verankerten Auftrag der Gleichberechtigung der Geschlechter. Antifeminismus hat darin keinen Platz. Frauenrechte sind Menschenrechte und nicht verhandelbar!
Deshalb gilt es auch heute, Frauenrechte zu verteidigen und dem Rollback keine Chance zu geben. #frauenrechteverteidigen
Weiterlesen ...03.03.20 Vorstandssitzung
17.03.20 Telefonkonferenz nach Bedarf
28.03.20 Mitgliederversammlung
Seit vielen Jahren setzt sich der FrauenRat NRW dafür ein, dass mehr Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Lebens kommen. Das heißt konkret: mehr Mandate für Frauen in den Kommunalparlamenten, im Landtag, im Bundestag und im Europaparlament. Mehr Frauen auch in die Position einer Bürgermeisterin oder einer Landrätin, sowie auf allen Führungsebenen in Nordrhein-Westfalen.
100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechtes ist der Anteil von Frauen in den deutschen Parlamenten erschreckend gering. Gegenwärtig beträgt der Frauenanteil im Landtag Nordrhein-Westfalen 27,1 Prozent und im deutschen Bundestag 30,7 Prozent.
Aktuell haben die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes in Nordrhein-Westfalen vorgelegt, der die Aufstellung der Wahllisten nach dem Reißverschlussprinzip vorsieht, d. h. die Wahllisten müssten abwechselnd von Frauen und Männern besetzt sein. Das Paritätsgesetz, das auch von einigen Landesfrauenräten und dem Deutschen Frauenrat gefordert wird, war bereits Gegenstand der Tagung des FrauenRat NRW. „Vom Frauenwahlrecht zur Partizipation“ im Oktober 2018.
In unserer Pressemeldung wurde der Sachstand 2018 wie folgt beschrieben:
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichtes Münster Dr. Ricarda Brandts erklärte, dass die paritätische Besetzung der Wahlvorschläge ein wichtiger Schritt hin zu mehr Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten sei. Neben freiwilligen Verpflichtungen der Parteien seien auch gesetzliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Wahllisten, zum Beispiel durch ein Paritätsgesetz denkbar. Das Verfassungsrecht gebe dazu allerdings keine eindeutigen Antworten. Einen Eingriff in das Demokratieprinzip, die Wahlrechtsgrundsätze und das Parteienrecht sei mit dem Gleichstellungsgebot des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes abzuwägen. Erzwungene Einschränkungen seien – wenn überhaupt– nur in engen Grenzen gerechtfertigt. Nach dem abweichenden Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs auf die Popularklage des „Aktionsbündnisses Parität in den Parlamenten“ vom 26. März 2018 sei der Gesetzgeber zur Änderung des Wahlgesetzes nicht verpflichtet. Dr. Ricarda Brandts bewertete es als „kleinen Lichtblick“, dass die generelle Zulässigkeit eines Parité-Gesetzes ausdrücklich offen gelassen worden sei. Dies dürfte wesentlich von seiner Ausgestaltung abhängen.
Inzwischen ist in den Bundesländern Brandenburg und Thüringen ein Paritätsgesetz verabschiedet worden. Die von der SPD und den Bündnis 90/ Die Grünen vorgeschlagene Aufstellung der Wahllisten würde voraussichtlich zu einer Erhöhung des Frauenanteils im Landtag von Nordrhein-Westfalen führen.
Der FrauenRat NRW zeigt sich bestürzt über den niedrigen Frauenanteil in den Parteien. Die Sozialisation von Mädchen und Frauen, die größere Inanspruchnahme von Frauen durch Familienarbeit, sowie die Dominanz von Männer-Netzwerken in den Parteien erschweren eine politische Karriere von Frauen. Der FrauenRat NRW arbeitet seit Jahren daran, diese Benachteiligungen aufzuzeigen u. a. mit der Tagung Frauen in die Politik – neue Wege der Vernetzung im Jahr 2017. Die langjährige Diskussion hat gezeigt, dass Appelle bisher viel zu wenig bewirkt haben. Wir fordern die Parteien auf, alle Parteiämter und Mandate paritätisch zu besetzen und dies mit Zahlen zu belegen.