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Wenn Frauen angefasst, begrapscht oder mit obszönen Sätzen angemacht werden, ist das keine Bagatelle, sondern eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Eindringen in fremden Gewahrsam steht unter Strafe, die Verletzung der Intimsphäre geht einfach so durch. Nach den Silvesterereignissen in Köln gibt es endlich öffentliche Aufmerksamkeit für sexuelle Grenzverletzungen, die jeden Tag auf der Straße, in Bus und Bahn, in Schulen und Betrieben und in der Familie stattfinden. "Selbst wenn ein solcher Vorfall angezeigt wird, nützt es in vielen Fällen nicht viel, weil die Taten teilweise nicht strafbewehrt sind. Und wenn die Taten strafrechtlich relevant sind, werden sie häufig nicht konsequent bestraft" bemängelt Kriminaloberkommissarin Petra Reichling, Mitglied im Vorstand des FrauenRat NRW e.V.
 
Der FrauenRat NRW e.V. fordert: "Nein heißt Nein" ist das Abwehrrecht jedes Menschen und muss durch das Strafrecht geschützt werden. Die Schwelle der Strafbarkeit darf nicht erst bei der Vergewaltigung beginnen, bereits die Verletzung der Intimsphäre muss strafbar sein. "Wir fordern einen zusätzlichen Paragraphen im Strafgesetzbuch, die aktuelle Reform der Vergewaltigungsparagraphen ist zu wenig" fasst die Vorsitzende Dr. Patricia Aden die einhellige Meinung des Vorstands zusammen.