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Der FrauenRat NRW setzt sich für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gemäß § 218 StGB ein. Diese Forderung stützt sich auf das Recht der Frauen, über ihren Körper und ihre Gesundheit selbstbestimmt zu entscheiden. Zudem erkennen wir erheblichen Handlungsbedarf in der medizinischen Versorgungslage in Nordrhein-Westfalen.

NRW wird in der ELSA -Studie, in die Kategorie „mittlere Versorgungslage“ eingestuft. In acht Kreisen in NRW ist die Versorgung laut dem genutzten Kriterium nicht ausreichend.

Pro Familia NRW belegte bei ihrer Anhörung im Landtag am 19. September 2024, die unzureichende oder prekäre Versorgung in vielen Teilen von NRW.

Um die gesundheitliche Versorgung in NRW zu gewährleisten und die reproduktiven Rechte von Frauen zu schützen, sind konkrete Maßnahmen erforderlich:

  • Ausbau der medizinischen Versorgung: Es müssen mehr Ärzte ausgebildet und ermutigt werden, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Hierzu ist auch die Einbindung der Thematik in die ärztliche Ausbildung erforderlich.
  • Sichere rechtliche Rahmenbedingungen: Der § 218 muss aus dem Strafrecht entfernt werden, um die Kriminalisierung der Frauen und der Ärzte zu beenden und den Zugang zu Abbrüchen zu erleichtern.
  • Bessere Aufklärung und Beratung: Frauen müssen leichter Zugang zu fundierter, ergebnisoffener Beratung haben, die ihnen alle Optionen aufzeigt, ohne moralische Verurteilungen.

Der FrauenRat NRW fordert die Entkriminalisierung des § 218 StGB und sieht akuten Handlungsbedarf in der Verbesserung der Versorgungslage in Nordrhein-Westfalen. Es ist unerlässlich, dass Frauen in allen Regionen NRW sicheren und schnellen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben und über ihr Leben und ihre Körper ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen entscheiden können.

PDF-Version der Resolution zur reproduktiven Selbstbestimmung – Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren