Durch die derzeitige Situation um COVID-19 steigt die existenzielle Bedrohung. Durch die Krisensituation sind auch viele Frauen von finanziellen Einbußen betroffen. An dieser Stelle möchten wir Sie auf das NRW-Soforthilfe-Programm 2020 aufmerksam machen.
Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die wirtschaftlich im Haupterwerb als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, Ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 angeboten wurden.
Was wird gefördert?
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld). Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Finanzierungsengpässe und die wirtschaftlichen Schwierigkeit in Folge von Corona entstanden sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate (ab Datum der Antragstellung):
- 9.000 Euro für Antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Das Antragstellung ist ausschließlich auf elektronischem Wege möglich. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung gibt es unter der Internetseite: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.