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Mit völligem Unverständnis nimmt der FrauenRat NRW zur Kenntnis, dass in Nordrhein-Westfalen einer vergewaltigten Frau die notwendige   Hilfe verweigert wird, die ihr nach Gesetz und Moral zusteht. 

 

Was ist passiert?


Eine junge Frau wurde auf einer Party vermutlich Opfer von KO-Tropfen.
Sie wachte in einem Zustand der Verwirrtheit und Orientierungslosigkeit auf und hatte die Befürchtung, zudem noch Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein.
Sie wurde mit Unterstützung von Polizeibeamtinnen durch eine Notärztin erstversorgt , aber in zwei katholischen Kliniken abgewiesen.


Opfern von KO-Tropfen fehlt ein gewisser Zeitraum in der Erinnerung. Zu den körperlichen Folgen wie Übelkeit, Schwindelgefühle und Kopfschmerzen kommt noch die quälende Ungewissheit, ob sie vergewaltigt worden sind und ob sie mit HIV oder anderen sexuell übertragbaren Krankheiten infiziert oder gar geschwängert worden sind.


In dieser Situation ist eine schnelle und kompetente medizinische Beratung unerlässlich. Denn es besteht nur ein kleines Zeitfenster für die Beweissicherung und für die Wirksamkeit der „Pille danach“. Unabhängig von religiösen und gesellschaftlichen Überzeugungen muss für jedes Vergewaltigungsopfer umfassende und niedrigschwellige Hilfe von Ärzten, Polizei und
Staatsanwaltschaft erreichbar sein, so die die Vorsitzende des FrauenRat NRW, Dr. Patricia Aden.


Nur durch eine strikte Ächtung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen wird erreicht, dass dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung Geltung verschafft wird.

 

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