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Im Januar 1969 trafen sich Doris Wiese, die Landesvorsitzende des Deutschen Frauenringes, Dr. Gertrud Erle, Katholischer Deutscher Frauenbund, Anneliese Becker, Evangelische Frauenarbeit im Rheinland und Lilly Marx, Jüdischer Frauenbund, um über die Gründung eines Dachverbandes der Frauenverbände in Nordrhein-Westfalen nachzudenken. "Ziel dieses Treffens war, einen losen Zusammenschluss der Frauengruppen zu organisieren bei vollkommener Wahrung der Eigenständigkeit und Respektierung der eigenen Arbeitsziele", heißt es im Protokoll der ersten Zusammenkunft.

Im Februar 1970 wurde von mehr als 40 Verbandsvertreterinnen der Gründungsbeschluss gefasst und ein fünfköpfiges Team gewählt (Doris Wiese, Dr. Gertrud Erle, Anneliese Becker, Lilly Marx und Vera Rüchel von der DAG), um die Satzung zu erarbeiten. Das Protokoll vermerkt: "Da man sich in der Zielsetzung vollkommen einig war, nämlich Engagement der Frauen für Aufgaben von öffentlichem Interesse zu unterstützen, als ‚pressure group' zu wirken, Wünsche und Forderungen der Frauen im vorparlamentarischen Raum an das Parlament zu geben, wird einstimmig beschlossen, eine Satzung zu entwerfen."

Im September 1970 fand die Gründungsversammlung statt, auf der der neue Verband seinen Namen erhielt: Frauenrat Nordrhein-Westfalen - Landesvereinigung der Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände'. Er wurde als gemeinnütziger Verband ins Vereinsregister eingetragen. Siehe auch Zeittafel

Die Satzung ist gleichsam die Verfassung des FrauenRat NW und regelt die Mitgliedschaft, Vorstandswahlen, Einberufung der Mitgliederversammlungen und vieles andere mehr. In der Präambel zur Satzung ist die Zielsetzung vorgegeben, die seit 1970 als Leitmotiv der Arbeit des FrauenRat NW vorangestellt ist: "In Nordrhein-Westfalen aktive Frauenorganisationen und Verbände sind der Überzeugung, dass zahlreiche Fragen des öffentlichen Lebens alle Frauen angehen, unabhängig davon, welcher parteipolitischen, konfessionellen oder sonstigen Richtung sie angehören oder zuneigen. Um an der Klärung und Lösung gesellschaftspolitischer Fragen gemeinsam mitarbeiten zu können und die Meinung und Verantwortung der Frauen in unserem Land konzentriert zur Geltung zu bringen, haben Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände den FRAUENRAT NORDRHEIN-WESTFALEN gegründet."    

Der FrauenRat NRW ist demnach der Verband der Verbände und hat die schwierige Aufgabe, die unterschiedlichsten Interessen der angeschlossenen gewerkschaftlichen, konfessionellen und überkonfessionellen Berufsverbände, Sozialanspruchs- und Sozialleistungsverbände, Sportverbände, Verbände in den Bereichen Kirche und Kultur, parteigebundene Organisationen sowie ideelle Förderverbände zu bündeln und umzusetzen. 

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im FrauenRat NRW ist die Organisation des Verbandes auf Landesebene sowie der Nachweis "spezifischer Frauenarbeit" in der Satzung. Über die Mitgliedschaft entscheidet auf Empfehlung des Vorstandes die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des FrauenRat NRW. Jeder Verband entsendet eine Delegierte unabhängig von der Mitgliederstärke. Eine Sonderregelung der Satzung sieht vor, dass die Verbände, die in mehreren Landesgruppen arbeiten, zwei Delegierte entsenden können.

Weitreichende Kompetenzen werden den einzelnen Verbänden, deren Selbständigkeit laut Satzung durch die Mitgliedschaft im FrauenRat NRW nicht angetastet ist, eingeräumt. Mit dem Recht auf die Wahl und Entlastung haben die Delegierten ein entscheidendes Mitwirkungsrecht in der Verbandspolitik. Für alle Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Drittel der Mitgliedsverbände vertreten sein.

Auch die Aufgaben des Vorstandes - alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich - sind in der Satzung und in der Geschäftsordnung festgelegt: die Führung der laufenden Geschäfte, die Vertretung in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Angelegenheiten, die Leitung der Mitgliederversammlung, Sichtung, Ordnung und Bearbeitung von Anträgen, die die einzelnen Mitgliedsverbände einreichen.

Das Budget des FrauenRat NRW setzt sich zusammen aus den Mitgliedsbeiträgen der Verbände, aus Landesmitteln, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt werden, aus projektbezogenen Landeszuschüssen und aus Spenden. 

Ein wichtiger und kompetenter Partner für die Durchsetzung frauenspezifischer Politik ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Tagungsergebnisse und Resolutionen gibt der FrauenRat NRW an die Landespolitikerinnen und Landespolitiker weiter, aber auch an die Ministerien in NRW, um auf diesem Weg Einfluss in die Frauenpolitik zu nehmen.

Forderungen an die Bundespolitik trägt der FrauenRat NRW den Bundestagsfraktionen und der Bundesregierung vor und dem Deutschen Frauenrat. 

Landesfrauenräte bestehen in vergleichbarer Form wie in NRW in allen Bundesländern. Die 16 Landesfrauenräte sind durch die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) miteinander vernetzt.

In den mehr als 50 Jahren des Bestehens des FrauenRat NRW hat sich gezeigt, dass die Frauen ihre eigene Sache vertreten müssen. Der Ausspruch von Louise Otto-Peters (1819-1895), Frauenrechtlerin, gilt immer noch: 
"Diejenigen, die an ihre Rechte zu denken vergaßen, werden auch vergessen werden!"
Die Gründerin des Vereins "Frauenwohl" Minna Cauer (1842-1922) forderte die Frauen beim Übergang ins 20. Jahrhundert auf: "Vollendet, was wir begonnen!".

Diese Forderung muss auch für die heute aktiv tätigen Frauen in den Verbänden gelten - sie sollte uns allen Ansporn sein.

Siehe auch Zeittafel